Zuzahlungen zu den Behandlungen

Patient*innen, die als gesetzlich Versicherte, mit einer Heilmittelverordnung ins PhysioLymph Centrum kommen und nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen einen gewissen Eigenanteil der Gesamtkosten ihrer Behandlung zahlen.

Diese setzten sich wie folgt zusammen:

Beispiel: 6x Krankengymnastik

1. Rezeptgebühr:      10,00 €
2. Eigenkostenanteil: 14,46 €
    Gesamtkosten:      24,46 €

Versicherte müssen maximal 2 % des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens an Zuzahlungen leisten, z.B. die Zuzahlungen bei Behandlungen im PhysioLymph Centrum. Wird dieser Betrag nachweislich überschritten, können Patient*innen sich von den Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreien lassen. Dies muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Bei chronisch kranken Patient*innen gilt eine Zuzahlungsbegrenzung von 1 %.